Einführung:
Der sichere Betrieb Ihres LaserPecker LP5 erfordert einen geschulten Laserschutzbeauftragten (Laser Safety Officer, LSO). LaserPecker hat sich mit Laserexperten beraten, um diese Schulungsunterlagen für den LSO des LaserPecker LP5 zu erstellen, damit Sie Ihren LSO-Verpflichtungen nachkommen und sicherstellen können, dass Sie Ihren LaserPecker LP5 sicher betreiben.
Die Schulungsunterlagen für den LSO des LaserPecker LP5 umfassen vier Dokumente
Das erste Dokument, "LaserPecker LP5 LSO Schulung", besteht aus drei Abschnitte.
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Der erste Abschnitt, "Sicherer Betrieb des LaserPecker LP5", beschreibt die Schritte zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs.
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Der zweite Abschnitt, "Verantwortlichkeiten des Laserschutzbeauftragten", beschreibt Ihre Rolle als Laserschutzbeauftragter für den LaserPecker LP5.
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Der dritte Abschnit, "Laser und Lasersicherheit", bietet allgemeine Informationen über Laser, Lasersicherheit und laserbezogene Vorschriften.
Das zweite Dokument, "LaserPecker LP5 Laser Sicherheitsprotokoll", ist das Dokument, das Sie als LaserPecker LP5 LSO für sich übernehmen können.
Das dritte Dokument, "LaserPecker LP5 Laser-Standard-Betriebsverfahren", ist ein SOP-Dokument, das als Teil des LaserPecker LP5 Laser-Sicherheitsplans verwendet werden kann.
Das vierte Dokument, "Warnschilder", bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorsichtsmaßnahmen zu verbessern. Wenn Sie sich entscheiden, den LaserPecker LP5 nicht unter Laserklasse-1-Bedingungen zu betrieben, können Sie dieses Schild wie in den Unterlagen beschrieben verwenden und somit Ihre Sicherheitsmaßnahmen kontrollieren und verbessern.
#1 LaserPecker LP5 LSO Schulung
Sicherer Betrieb des LaserPecker LP5
Laserklasse 1-Bedingungen
Ihr LaserPecker LP5 gehört zu Lasern der Klasse 4. Bestimmte Sicherheitsvorkehrungen können jedoch Laserklasse-1-Bedingungen um den Laser herum schaffen, die während des normalen Betriebs keine schädlichen Strahlungswerte erzeugen. Das bedeutet, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Schutzbrillen, Schilder und Warnleuchten nicht erforderlich sind, wenn Sie den Arbeitsbereich vollständig mit einer Schutzabdeckung abdecken.
Selbst unter Laserklasse-1-Bedingungen müssen jedoch alle Benutzer des LaserPecker LP5 das Benutzerhandbuch und die LDS-Anweisungen gelesen haben und sie befolgen.
Schutzabdeckung
Wenn die Schutzabdeckung vollständig geschlossen ist und alle Anweisungen im Benutzerhandbuch und LDS befolgt werden, liegen Bedingungen der Laserklasse 1 vor. Weitere Lasersicherheitsvorkehrungen sind nicht erforderlich. Kindern und ungeschulten Benutzern sollte jedoch der Zugang zum LaserPecker LP5 untersagt werden.
Betrieb außerhalb der Laserklasse-1-Bedingungen
Wenn Ihr LaserPecker LP5 nicht unter Laserklasse-1-Bedingungen betrieben wird, sind Sie dafür verantwortlich, dessen sicheren Betrieb sicherzustellen. Das Sicherheitsprotokoll erlaubt keinen sicheren Betrieb unter Laserklasse-4-Bedingungen, daher muss der Laserschutzbeauftragte eine Standardvorgehensweise für den sicheren Betrieb erstellen. Letztendlich ist der Laserschutzbeauftragte dafür verantwortlich, festzulegen, was genau für die Sicherheit erforderlich ist, und diese Standardvorgehensweise zur Beschreibung und Umsetzung zu verwenden, während der Laserbediener dafür verantwortlich ist, die Einhaltung und den sicheren Betrieb sicherzustellen. Einige der wichtigen Elemente einer Laserklasse-4-Standardvorgehensweise können sein:
Geeignete Schutzbrillen
LaserPecker verkauft Schutzbrillen, die für die Verwendung mit Ihrem LaserPecker LP5 unter Laserklasse-4-Bedingungen geeignet sind. Weitere Informationen finden Sie auf unserer offiziellen Website.
Statusleuchte
Wenn der LP5 eingeschaltet ist, leuchtet die Statusleuchte durchgehend gelb. Wenn er nicht mit dem Netzwerk verbunden ist, blinkt sie weiß. Nach der Verbindung mit dem Netzwerk blinkt sie blau. Eine durchgehend blaue Statusleuchte zeigt an, dass das LP5-Gerät mit der LDS-Software/App verbunden ist. Wenn ein Gravur- oder Schneidvorgang im Gange ist, leuchtet die Statusleuchte durchgehend grün.
Auto-Stop-Modus
Wenn der Sicherheitsmodus in der Software aktiviert ist, stoppt die Maschine automatisch, wenn die Schutzabdeckung geöffnet wird. Außerdem kann das Gerät ohne Schutzabdeckung nicht betrieben werden, wenn der Sicherheitsmodus aktiviert ist.
Not-Aus-Taste
Der LP5 ist mit einer Not-Aus-Taste ausgestattet. Durch Drücken dieser Taste wird das Gerät gestoppt und die Statusleuchte leuchtet durchgehend rot.
Sicherheitsschlüssel
Der LaserPecker LP5 ist mit einem Sicherheitsschlüssel ausgestattet. Um zu verhindern, dass andere die Maschine benutzen, entfernen Sie den Sicherheitsschlüssel, um die Verarbeitung und damit verbundene Funktionen zu sperren. Setzen Sie den Schlüssel ein, um die Verarbeitung und damit verbundene Funktionen freizuschalten.
Verantwortlichkeiten des Laserschutzbeauftragten
Der LSO und Ihr Sicherheitsprotokoll
Die ANSI Z136.1 beschreibt Richtlinien für ein Sicherheitsprotokoll, das die Gefahren eines Klasse-4-Lasers wie des LaserPecker LP5 minimieren soll. Die primäre Sicherheitsverantwortung liegt bei einer Person, die als Laserschutzbeauftragter (Laser Safety Officer, LSO) benannt ist. Dieses Dokument soll Ihnen als LSO für ein oder mehrere LaserPecker LP5-Geräte dienen. Es liefert nicht genügend Informationen, um Sie in Ihrer Funktion als LSO für andere Laser zu beraten.
Der LSO überprüft die Klassifizierung des Lasers. Der LSO bestimmt das Gefährdungsniveau, indem er die einzelnen Eigenschaften des Lasers berücksichtigt und eine Standardvorgehensweise (SOP) erstellt, welche die zu verwendenden Vorsichtsmaßnahmen (wie zusätzliche Verriegelungen, Schulungen und Schutzbrillen) festlegt.
Der LSO ist dann dafür verantwortlich, andere Laserbenutzer zu unterstützen und zu schulen, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherzustellen, potenzielle Gefahren zu analysieren, Sicherheitsausrüstungen bereitzustellen, sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden, einschließlich der CDRH-, OSHA- und staatlichen Vorschriften (in den USA), und die Verwendung des Lasers zu überwachen, um sicherzustellen, dass er auf sichere Art und Weise verwendet wird.
Über diese Verantwortlichkeiten hinaus muss der LSO auch Schilder, Etiketten, Schutzausrüstung, Einrichtungen, Ausrüstung und alle Änderungen empfehlen und genehmigen, Aufzeichnungen führen, den Betrieb des Lasersystems genehmigen und Unfälle untersuchen, falls ein solcher auftritt. Der LSO ist letztendlich dafür verantwortlich, zu bestimmen, ob und wie ein Laser sicher betrieben werden kann.
Gefahrenanalyse
Der LSO muss die durch die Laser, für die er verantwortlich ist, bestehenden Gefahren analysieren. Der LSO darf sich bei der Durchführung der Gefahrenanalyse auf einen Experten stützen. LaserPecker hat eine Gefahrenanalyse erstellt (siehe unten), die Sie in Ihrem Lasersicherheitsprotokoll verwenden können.
Standardvorgehensweise
Basierend auf der Gefahrenanalyse muss der LSO eine Standardvorgehensweise (SOP) erstellen, die die erforderlichen Kontrollmaßnahmen zur Minimierung der Gefahren vorgibt. LaserPecker hat auch ein Muster-SOP erstellt (siehe unten), das Sie in Ihrem LaserPecker LP5 Lasersicherheitsprotokoll verwenden oder anpassen können.
Laser und Lasersicherheit
Wie Laser sich unterscheiden
Laser sind eine besondere Art von Lichtquelle. Das meiste Licht besteht aus vielen verschiedenen Farben, die in viele Richtungen gleichzeitig strahlen.
Laserlicht unterscheidet sich davon in drei Punkten.
Erstens ist Laserlicht monochromatisch – es hat nur eine Farbe. Manchmal ist diese Farbe sichtbar, wie der rote Laser mit niedriger Leistung, den Sie sehen können, wenn Ihr LaserPecker LP5 den Abstand zwischen dem Material und dem Lasergerät misst, wenn er fokussiert. Manchmal ist es unsichtbar, wie der hochleistungsfähige Infrarot-Laserstrahl, den Ihr LaserPecker LP5 zum Schneiden und Gravieren von Materialien verwendet.
In Fachgesprächen wird beschrieben, dass Laser "nichtionisierende elektromagnetische Strahlung" erzeugen. Dies beschreibt eine breite Kategorie, die von Sonnenlicht bis zu Radiowellen alles umfasst. Statt von Farbe zu sprechen, wird der Begriff „Wellenlänge“ verwendet. Die Laserwellenlänge des LaserPecker LP5 beträgt 450 nm (Blau-Licht-Laser) und 1064 nm (Infrarot-Laser).
Der zweite Unterschied zwischen Laserlicht und normalem Licht ist, dass Laserlicht ausgerichtet ist. Das bedeutet, dass es in einer geraden Linie, in einem Strahl, ohne viel Streuung verlaufen kann.
Der dritte Unterschied ist, dass Laserlicht kohärent ist. Das bedeutet, dass jede Lichtwelle mit den anderen synchronisiert ist.
Es ist sehr schwierig, Licht dazu zu bringen, in einer geraden Linie zu verlaufen, ohne sich zu zerstreuen. Wenn die Wellen nicht ausgerichtet sind oder wenn es eine Mischung aus Farben und Richtungen gibt, wird sich der Strahl zerstreuen. Laser jedoch können über lange Distanzen ausgerichtet bleiben und, was besonders wichtig ist, können auf einen Punkt fokussiert werden.
Die größte Wirksamkeit und Gefahr von Lasern im Vergleich zu normalem Licht besteht in ihrer Fähigkeit, fokussiert zu werden.
Lasergeschichte
Der allererste Laser verwendete ein Stroboskoplicht und einen Rubin-Kristall. Das Licht des Stroboskops wurde im Rubinkristall verstärkt, wodurch dieser zur Emission von nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung mit einer Wellenlänge von 694 Nanometern angeregt wurde. Das Akronym "LASER" stammt aus diesem Experiment und steht für "light amplification through stimulated emission of radiation" (Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung).
Diese ersten Laser wurden „Festkörperlaser“ genannt, weil die aktiven Teile aus festen Kristallen bestanden. Kurz nach der Entwicklung von Festkörperlasern kamen Gaslaser, die Neonröhren ähneln können. Elektrizität bringt das Gas in einer Röhre zum Leuchten. Speziell abgestimmte Spiegel verstärken das Licht, und der Laserstrahl tritt hervor.
Einer der neuesten Laser ist der Diodenlaser. Diodenlaser sind kleine elektrische Geräte, die aus Mikrochips und LEDs bestehen. Sie wandeln Energie direkt in Laserlicht um. Möglicherweise haben Sie einen solchen Laser bereits bei einem Laserpointer gesehen.
Maßeinheiten
Es gibt vier Messgrößen, die verwendet werden, um die Wirkung eines Lasers zu beschreiben.
Joules measure energy: Wenn man ein Licht auf ein Gramm Wasser richtet, bis es 1 Joule Energie aufnimmt, wird das Wasser um etwa ein Viertel Grad Celsius erwärmt.
Watt misst die Leistung: Wenn man ein Ein-Watt-Licht für eine Sekunde einschaltet, wird es in dieser Zeit 1 Joule abgeben.
Joule pro Quadratzentimeter messen die Strahlenexposition: Wenn man dieses Ein-Watt-Licht auf einen Quadratzentimeter Papier fokussiert und es für eine Sekunde darauf strahlen lässt, wird sich das eine Joule über das Papier verteilen und es leicht erwärmen, ähnlich wie beim Wasser. Wenn man es jedoch auf 1/100 der Größe fokussiert, kann das Papier versengt und braun werden.
Watt pro Quadratzentimeter messen die Bestrahlungsstärke: Wenn man das Ein-Watt-Licht weiter auf das Papier strahlen lässt, wird es andauernd Joule an Energie hinzufügen. Wenn es auf einen Quadratzentimeter Papier fokussiert ist, wird das Papier langsam erwärmt. Wenn es auf 1/100 der Größe fokussiert ist, kann das Papier Feuer fangen.
Lasergefahren
Laserstrahlen können gefährlich sein, da die Energie des Lasers die Augen und die Haut schädigen kann. (Wenn der Infrarotlaser und der Blaulichtlaser im LaserPecker LP5 das Gewebe bestrahlen, wird das Gewebe erwärmt. Dies kann sowohl Augen- als auch Hautschäden verursachen.) Das Risiko ist höher, wenn der Laser leistungsstärker, stärker fokussiert oder länger an einer Stelle verbleibt, daher werden all diese Faktoren bei der Sicherheitsbewertung berücksichtigt.
Der Laserstrahl kann eine Person auf drei Arten treffen. Erstens kann der Laser direkt auf die Person gerichtet werden. Zweitens kann der Laser durch eine Spiegelreflexion auf eine Person reflektiert werden. Drittens trifft der Laser bei diffuser Reflexion auf eine Oberfläche, die kein Spiegel ist, und streut das Licht in alle Richtungen. Da das Licht einer diffusen Reflexion gestreut wird, ist es nicht so gefährlich wie direktes oder spiegelreflektiertes Licht, aber es kann immer noch genügend Intensität haben, um Schäden zu verursachen.
Lasergefahrenklassen
Laser werden nach dem Grad der Strahlung, die während des normalen Betriebs auftreten kann, klassifiziert.
Klasse 1: Diese Laser sind im normalen Betrieb nicht in der Lage, Verletzungen zu verursachen. Klasse 1M Laser sind ähnlich, es sei denn, es werden vergrößernde Optiken verwendet. (Die roten Laser zur Entfernungsmessung und der blaue Laser zur Vorschau im LaserPecker LP5 sind Klasse 1 Laser).
Klasse 2: Diese Laser sind im normalen Betrieb nicht in der Lage, in weniger als 0,25 Sekunden Verletzungen zu verursachen. Klasse 2M Laser sind ähnlich, es sei denn, es werden vergrößernde Optiken verwendet.
Klasse 3R: Diese Laser sind marginal unsicher, wenn der Strahl auf das Auge gerichtet wird. Klasse 3B Laser sind gefährlich, wenn der Strahl auf das Auge gerichtet wird, stellen aber normalerweise keine Augenverletzungsgefahr dar, wenn der Strahl gestreut wird.
Klasse 4: Diese Laser sind für Augen und Haut gefährlich, sowohl bei direkter als auch bei gestreuter Exposition. (Der Infrarotlaser und der blaue Diodenlaser zur Materialbearbeitung im LaserPecker LP5 sind Klasse 4 Laser).
Laservorschriften
In den USA werden Laserhersteller wie LaserPecker vom Center for Devices and Radiological Health (CDRH) reguliert und sind verpflichtet, die Bundesgesetze 21 CFR 1040.10 und 1040.11 zu befolgen. In vielen anderen Ländern (jedoch nicht in den USA) sind sowohl Laserhersteller als auch Laseranwender verpflichtet, die IEC60825 zu befolgen.
ANSI Z136.1 ist eine freiwillige Norm, die den sicheren Umgang mit Lasern beschreibt. Die OSHA (ein US-Bundesgesetz, das für Arbeitsplätze, nicht aber für Privathaushalte gilt) verlangt ein Sicherheitsprotokoll wie das in der ANSI-Norm beschriebene.
Die CDRH verlangt, dass Lasergeräte der Laserklasse 4 eine Reihe von Sicherheitsmerkmalen aufweisen. Das Gehäuse des LaserPecker LP5 verhindert den Zugang zu überschüssiger Laserstrahlung und dient als Schutzabdeckung. Sicherheitsverriegelungen schalten den Laser ab, wenn die Schutzabdeckung geöffnet wird. Der LaserPecker LP5 verfügt über einen physischen Schlüssel als Hauptschlüssel, der den unbefugten Betrieb des Lasers verhindern kann.
Je nach Land, Bundesland und sogar Stadt können andere Vorschriften für Laser gelten, die sich ändern können. Diese Informationen sollen Sie bei der Erstellung eines Sicherheitsprotokolls gemäß ANSI Z126.1 unterstützen, können Ihnen jedoch keine Auskunft über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geben.
Gefahren abseits der Strahlung
Ihr LaserPecker LP5 birgt weitere Gefahren. Um Risiken zu minimieren, lesen Sie bitte das Benutzerhandbuch und befolgen Sie alle Anweisungen im Benutzerhandbuch.
Durch Laser erzeugte Luftverunreinigungen
Bei der Bearbeitung von Materialien mit einem Laser kann eine Vielzahl von Luftverunreinigungen entstehen, die gefährlich sein können. Um diese Verunreinigungen zu entfernen, muss die Luft gefiltert werden. Befolgen Sie die Anweisungen im Benutzerhandbuch Ihres LaserPecker LP5, um sicherzustellen, dass alle Abgase entweder ordnungsgemäß behandelt oder ins Freie abgeleitet werden, wo sie sich sicher verflüchtigen können.
Pie Sie mit nichtionisierender Strahlung umgehen
Die Bearbeitung von Metallen mit einem Laser kann zur Freisetzung von ultraviolettem Licht führen. Wenn Ihr LaserPecker LP5 ein helles Licht erzeugt, das Sie nicht bequem betrachten können, schauen Sie weg.
Kollaterale nichtionisierende Strahlung
Das Material, das den Laserstrahl erzeugt, kann schädliche Mengen an UV- und/oder IR-Licht emittieren. Der LaserPecker LP5 wurde getestet, um sicherzustellen, dass außerhalb des Gehäuses oder bei Betrachtung durch die Schutzabdeckung keine schädlichen Werte auftreten.
#2 LaserPecker LP5 Laser Sicherheitsprotokoll
Umfang:
Dieses Protokoll gilt für den LaserPecker LP5 Laser, der vom LaserPecker LP5 Eigentümer betrieben wird. Dieses Protokoll basiert auf den Richtlinien der ANSI Z136.1-2014, dem American National Standard for Safe Use of Lasers. Die ordnungsgemäße Umsetzung dieses Protokolls stellt sicher, dass die Laserexposition stets unter den maximal zulässigen Grenzwerten (maximum permissible exposure - MPE) liegt.
Laserschutzbeauftragter
Eine Person, die zum Laserschutzbeauftragten (LSO) ernannt wird, hat die Verantwortung und die Befugnis, die Einhaltung dieses Protokolls sicherzustellen. Der LSO muss:
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Bereitstellung der LaserPecker LP5 Lasergefahrenbewertung
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Festlegung von Kontrollmaßnahmen für den LaserPecker LP5-Laser und Sicherstellung der Umsetzung
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Genehmigung von Verfahren, der Protokolle, der Schutzausrüstung, von Schildern und Etiketten
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Sicherstellen, dass alle Personen die den Laser nutzen eine angemessene Sicherheitsschulung erhalten
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Überwachung des Protokolls und Sicherstellung der Einhaltung
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Führen von Protokollaufzeichnungen
Der LSO hat die endgültige Entscheidungsgewalt bei der Festlegung von LaserPecker LP5-Laserkontrollmaßnahmen und kann alternative Kontrollen genehmigen, wenn diese nach dem Urteil des LSO angemessen sind. Der LaserPecker LP5-Laser darf nur mit Genehmigung des LSO betrieben werden. Der LSO ist befugt, den Laserbetrieb jederzeit zu beenden.
Laserklassen
Klasse 1: Lasersysteme können im Normalbetrieb keine schädliche Strahlung erzeugen und sind von allen Kontrollmaßnahmen ausgenommen. Lasersysteme der Klasse 1 können Laser höherer Klassen enthalten und entsprechende Gefahren erzeugen, wenn die Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb umgangen werden. Nur autorisiertes Personal darf Lasersysteme der Klasse 1 mit umgangenen Sicherheitsmaßnahmen betreiben. Bediener von Lasersystemen der Klasse 1 mit eingebauten Lasern der Klasse 3B oder 4 müssen eine Laserschutzeinweisung erhalten.
Klasse 1M: Lasersysteme können im Normalbetrieb keine gefährlichen Expositionsbedingungen erzeugen, es sei denn, der Strahl wird mit optischen Instrumenten betrachtet. Bediener von Lasersystemen der Klasse 1M müssen eine Laser-Sicherheitsunterweisung erhalten.
Klasse 2: Lasersysteme strahlen sichtbares Licht nur mit einer Leistung von 1 Milliwatt oder weniger aus. Die normale Abwehrreaktion auf helles Licht ist ein ausreichender Schutz. Das Blicken in den Strahl eines Lasers der Klasse 2 ist gefährlich. Bediener von Lasersystemen der Klasse 2 müssen eine Einweisung in die Lasersicherheit erhalten.
Klasse 2M: Lasersysteme strahlen nur sichtbares Licht aus. Die normale Abwendung gegen helles Licht ist ein ausreichender Schutz für die Betrachtung ohne Hilfsmittel. Das Betrachten des Strahls mit optischen Hilfsmitteln ist jedoch potenziell gefährlich. Bediener von Lasersystemen der Klasse 2M müssen eine Einweisung in die Lasersicherheit erhalten.
Klasse 3R: Lasersysteme sind unter bestimmten Betrachtungsbedingungen potenziell gefährlich, aber die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Verletzung ist gering, und die Kontrollmaßnahmen für eine sichere Verwendung sind einfach. Die meisten Laserpointer fallen in diese Klasse. Bediener von Lasersystemen der Klasse 3R müssen eine Einweisung in die Lasersicherheit erhalten. (Die meisten Laser, die zuvor als Klasse 3a eingestuft waren, fallen in diese Kategorie).
Klasse 3B: Lasersysteme können bei der Betrachtung des Strahls und bei spiegelnden Reflexionen (auch bei kurzzeitiger Exposition) gefährlich für die Augen sein, diffuse Reflexionen stellen jedoch normalerweise keine Gefahr dar. Sie sollten nur von autorisierten Bedienern innerhalb des Laserkontrollbereichs bedient werden, die eine anerkannte Laserschutzschulung absolviert haben sollten.
Klasse 4: Lasersysteme stellen eine Gefahr für die Augen dar, wenn in den Strahl geblickt wird und wenn es zu spiegelnden Reflexionen kommt, auch wenn man sich diesen nur kurzzeitig aussetzt. Lasersysteme der Klasse 3B dürfen nur in Laserkontrollbereichen von autorisierten Bedienern betrieben werden. Bediener von Lasersystemen der Klasse 3B müssen eine anerkannte Laserschutzschulung erhalten.
Schulungsanforderungen
Beim Betrieb unter Bedingungen der Klasse 1 müssen alle Benutzer die Sicherheitsanweisungen im Handbuch und in der LDS-Software lesen und befolgen. Für den Betrieb unter Bedingungen der Klasse 4 ist eine zusätzliche Laser-Sicherheitsschulung erforderlich, die vom LSO vorbereitet und durchgeführt werden muss. Wenn sich Unbeteiligte oder Kinder in der Nähe aufhalten oder wenn der LaserPecker LP5 Laser an einem öffentlichen Ort verwendet wird, an dem sich möglicherweise ungeschultes Personal aufhält, muss ein Lichtschutz verwendet werden.
Kontrollmaßnahmen
Die Anforderungen an den LaserPecker LP5-Kontrollbereich werden vom LSO festgelegt.
Die vom LSO berücksichtigten Mindestanforderungen für den LaserPecker LP5-Kontrollbereich sind:
- Zugangskontrollen, die es nur autorisiertem Personal oder zugelassenen Zuschauern erlauben, den LaserPecker LP5-Kontrollbereich zu betreten. (Administrative Kontrollen sind zulässig.)
- Laserschutzbrillen sind verfügbar und Teil des SOP für den Betrieb des LaserPecker LP5.
- Strahlsteuerung (Barrieren und Strahlblöcke) zur Begrenzung der Lasergefahren innerhalb des Kontrollbereichs.
- Ein schriftliches SOP für den LaserPecker LP5.
- Schulung der Bediener des LaserPecker LP5.
Brillen-Richtlinie
Eine Laserschutzbrille ist für den Betrieb des LaserPecker LP5 in der Regel nicht erforderlich, wenn der Betrieb unter Bedingungen der Klasse 1 erfolgt, wie im SOP beschrieben. Der LSO schreibt eine Schutzbrille vor oder genehmigt den Laserbetrieb ohne Schutzbrille auf der Grundlage einer vom LSO durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, alternativ kann der LSO diese Verantwortung delegieren.
Verantwortlichkeiten von Mitarbeitern, die mit Lasern arbeiten
Mitarbeiter, die mit dem LaserPecker LP5 Laser bei freiliegendem Strahl arbeiten, müssen:
- Sie dürfen den Laser nur dann einschalten oder damit arbeiten, wenn sie dazu berechtigt sind.
- Sie müssen die Laser-Sicherheitsvorschriften und Arbeitsverfahren einhalten.
- Sie müssen Ihren Vorgesetzten oder den LSO im Falle eines möglichen Unfalls oder einer Verletzung oder bei Verdacht eines unsicheren Umstands benachrichtigen.
Audit der Lasersicherheit
- Das Gerät wird visuell auf Schäden untersucht.
- Die aktuellste Version des Benutzerhandbuchs wird erneut gelesen.
- Der Laser wird eingeschalten und das Schutzgehäuse wird geöffnet, um zu überprüfen, ob die Schutzvorkehrungen den Betrieb korrekt unterbrechen.
- Das Laser-Sicherheitsprotokoll wird überprüft, um sicherzustellen, dass das Protokoll aktuell ist und den Vorschriften entspricht.
- Ein Protokoll dieses Audits wird ausgefüllt, ausgedruckt, unterzeichnet, datiert und aufbewahrt.
Aufzeichnunge
Der LSO muss Aufzeichnungen führen, die das Laserschutzprotokoll dokumentieren. Diese Aufzeichnungen umfassen:
- Berichte über die Lasergefahrenanalyse für den LaserPecker LP5 Laser
- Eine Liste der Bediener, die für die Verwendung des LaserPecker LP5 Lasers geschult und zugelassen wurden
- Standardarbeitsanweisungen für den LaserPecker LP5 Laser
- Genehmigungen von alternativen Laserkontrollmaßnahmen, falls diese eingesetzt werden
- Checkliste für das Laser-Sicherheitsaudit
#3 LaserPecker LP5 Laser-Standardprotokoll (SOP)
Umfang:
Dieses SOP gilt für den normalen Betrieb des LaserPecker LP5 Lasers gemäß den Angaben des Herstellers.
Beschreibung des Systems:
Halbleiter-Lasermaterialbearbeitungssystem mit zweifacher Lichtquelle. Dies ist ein Lasersystem der Klasse 4, das unter normalen Umständen unter Bedingungen der Klasse 1 arbeitet (ANSI Z136.1, 4.4.2.7.2.1).
Wellenlänge: 450 nm / 1064 nm
Maximale Leistung: 20 W
Mögliche Gefahren
A. Gefährdung der Augen durch den direkten, reflektierten oder gestreuten Strahl.
B. Gefahr für die Haut und Brandgefahr.
C. Gefahr durch Elektrizität im Inneren des Netzteils.
D. Durch den Laser erzeugte Luftverunreinigungen.
Kontrollmaßnahmen
A. Der LSO gestattet den physischen Zugang zum Laser nur Benutzern, die in der LDS-Software registriert sind und dadurch sichere Betriebsanweisungen erhalten haben.
B. Alle Benutzer des LaserPecker LP5 Lasers müssen jederzeit das Benutzerhandbuch und alle Anweisungen der LDS-Software befolgen.
C. Der LaserPecker LP5 Laser muss unter Bedingungen der Klasse 1 gemäß ANSI Z136.1, 4.4.2.7.2.1 betrieben werden (siehe Gefahrenanalysebericht). Die Bedingungen der Klasse 1 gelten als erfüllt, wenn der Betrieb nach den folgenden Richtlinien erfolgt.
a. Das Lasersystem muss mit allen vom Hersteller vorgesehenen intakten Sicherheitsvorrichtungen betrieben werden.
b. Die Schutzabdeckung ist vollständig geschlossen.
D. Betreiben Sie den LaserPecker LP5 nicht in der Nähe von Unbeteiligten und Kindern oder an öffentlichen Orten, an denen das Schutzgehäuse nicht sicher verwendet wird. Sie können den Schutzdongle abziehen, um sicherzustellen, dass Ihr LaserPecker LP5 nicht von anderen benutzt wird.
E. Halten Sie alle brennbaren Gegenstände, Werkzeuge und reflektierenden Oberflächen vom Strahlverlauf fern. Vergewissern Sie sich, dass Sie wissen, wo sich der Strahl befindet, und halten Sie Abstand.
F. Arbeiten, die einen Zugang zum Netzteil erfordern, sind ausnahmslos vom Hersteller auszuführen.
G. Die Wartung muss bei ausgeschaltetem Lasersystem erfolgen.
Erforderliche Schulung: Beim Betrieb unter Bedingungen der Klasse 1 müssen alle Benutzer die Sicherheitsanweisungen im Handbuch und in der LDS-Software lesen und befolgen. Für den Betrieb unter Bedingungen der Klasse 4 ist eine zusätzliche Laser-Sicherheitsschulung erforderlich, die vom LSO vorbereitet und durchgeführt werden muss.
Bei medizinischen Notfällen rufen Sie ____ an. Melden Sie alle Vorfälle dem LSO oder dem autorisierten Personal
Das folgende Personal ist berechtigt, dieses System zu bedienen:
#4 Warnschilder
Haftungsausschluss:
Diese Schulungsunterlage basiert auf vorhandenen, durchsuchbaren Dokumenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf 21 CFR Part 1040.10, 1040.11, ANSI Z136.1 Standard - Guidance for Implementing a Safe Laser Program, OSHA, die U.S. Occupational Safety and Health Alliance, das U.S. Laser Protocol: the Laser Regulators und das Center for Devices and Radiological Health sowie andere öffentlich zugängliche Dokumente und Standards, die von den oben genannten Organisationen zum Zeitpunkt der Entwicklung dieses Dokuments herausgegeben wurden. Die von diesen Organisationen herausgegebenen und öffentlich zugänglichen Dokumente und Normen sowie die Kurse und Vorträge einiger Lasersicherheitsexperten im öffentlichen Bereich wurden ebenfalls berücksichtigt. Das endgültige Auslegungsrecht dieses Dokuments liegt bei LaserPecker.