Einleitung
Der sichere Betrieb Ihres LaserPecker LP2 Plus erfordert einen ausgebildeten Laserschutzbeauftragten (LSB). LaserPecker hat in Zusammenarbeit mit Lasersicherheitsexperten dieses Schulungsmaterial für den LSB des LaserPecker LP2 Plus entwickelt, um Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben als LSB zu unterstützen und einen sicheren Betrieb des Geräts zu gewährleisten.
Das Schulungsmaterial für den LSB des LaserPecker LP2 Plus umfasst insgesamt vier Dokumente.
Das Dokument #1, "LaserPecker LP2 Plus LSB-Schulung", enthält drei Abschnitte:
- Der erste Abschnitt, "Sicherer Betrieb des LaserPecker LP2 Plus", beschreibt die Schritte für den sicheren Betrieb.
- Der zweite Abschnitt, "Aufgaben des Laserschutzbeauftragten", erläutert Ihre Rolle als LSB für den LaserPecker LP2 Plus.
- Der dritte Abschnitt, "Über Laser und Lasersicherheit", liefert allgemeine Informationen zu Lasern, Lasersicherheit und laserbezogenen Vorschriften.
Das Dokument #2, "LaserPecker LP2 Plus Lasersicherheitsplan", ist das Lasersicherheitsplan-Dokument, das Sie als LSB des LaserPecker LP2 Plus übernehmen können.
Das Dokument #3, "LaserPecker LP2 Plus Standardarbeitsanweisung (SOP)", ist eine SOP, die als Teil des Lasersicherheitsplans verwendet werden kann.
Das Dokument #4, "Warnzeichen", bietet Ihnen die Möglichkeit, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Wenn Sie sich entscheiden, den LaserPecker LP2 Plus nicht unter Klasse-1-Bedingungen zu betreiben, können Sie dieses Warnschild gemäß der SOP verwenden, um die Sicherheit und Kontrolle über die Arbeitsabläufe zu erhöhen.
#1 LaserPecker LP2 Plus LSB-Schulung
Sicherer Betrieb des LaserPecker LP2 Plus
Klasse-1-Bedingungen
Ihr LaserPecker LP2 Plus ist ein Laser der Klasse 4. Durch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen können jedoch Klasse-1-Bedingungen um den Laser herum geschaffen werden, bei denen während des normalen Betriebs keine schädliche Strahlung erzeugt wird. Dies bedeutet, dass bei vollständiger Abdeckung des Bearbeitungsbereichs mit dem Standardgehäuse keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Schutzbrillen, Schilder oder Warnleuchten erforderlich sind.
Dennoch muss unter Klasse-1-Bedingungen jeder Benutzer des LaserPecker LP2 Plus das Benutzerhandbuch und die Anweisungen in der LDS-Software lesen und befolgen.
Schutzabdeckung
Wenn die Schutzabdeckung vollständig geschlossen ist und alle Anweisungen im Benutzerhandbuch und in der LDS befolgt werden, herrscht eine Klasse-1-Bedingung. Weitere Lasersicherheitsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Kinder und ungeschulte Personen dürfen jedoch keinen Zugang zum LaserPecker LP2 Plus haben.
Betrieb außerhalb von Klasse-1-Bedingungen
Wird der LaserPecker LP2 Plus nicht unter Klasse-1-Bedingungen betrieben, liegt die Verantwortung für den sicheren Betrieb beim LSB. Die bereitgestellte SOP erlaubt keinen sicheren Betrieb unter Klasse-4-Bedingungen. Daher muss der LSB eine eigene SOP für den sicheren Betrieb erstellen. Der LSB legt fest, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie diese in der SOP beschrieben und umgesetzt werden, während der Laserbediener für die Einhaltung und den sicheren Betrieb verantwortlich ist. Kritische Elemente einer Klasse-4-SOP können Folgendes umfassen:
Geeignete Schutzbrillen
LaserPecker bietet Schutzbrillen an, die für den Betrieb des LaserPecker LP2 Plus unter Klasse-4-Bedingungen geeignet sind. Weitere Informationen finden Sie auf unserer offiziellen Website.
Statusleuchte
Wenn der LP2 Plus eingeschaltet ist, leuchtet die Statusleuchte gelb. Bei fehlender Netzwerkverbindung blinkt sie weiß. Nach der Verbindung mit dem Netzwerk blinkt sie blau. Eine durchgehend blaue Statusleuchte zeigt an, dass die Maschine mit der LDS-Software/App verbunden ist. Während des Schneidens oder Gravurvorgangs leuchtet die Statusleuchte grün.
Automatische Stopp-Funktion
Ist der Sicherheitsmodus in der Software aktiviert, stoppt die Maschine automatisch, wenn die Schutzabdeckung geöffnet wird. Außerdem kann die Maschine bei aktiviertem Sicherheitsmodus ohne Schutzabdeckung nicht betrieben werden.
Not-Aus-Taster
Der LP2 Plus ist mit einem Not-Aus-Taster ausgestattet. Durch Betätigen dieses Tasters wird die Maschine gestoppt und die Statusleuchte leuchtet dauerhaft rot.
Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB)
Der LSB und Ihr Lasersicherheitsprogramm
ANSI Z136.1 beschreibt Richtlinien für ein Sicherheitsprogramm, das die Gefahren eines Lasers der Klasse 4 wie des LaserPecker LP2 Plus minimiert. Die Hauptverantwortung für die Sicherheit liegt bei der Person, die als Laserschutzbeauftragter (LSB) benannt wird. Dieses Dokument soll Sie dabei unterstützen, als LSB für ein oder mehrere LaserPecker LP2 Plus Geräte zu handeln. Es enthält keine ausreichenden Informationen für die Rolle eines LSB bei anderen Lasern.
Der LSB überprüft die Klassifizierung des Lasers und ermittelt das Gefahrenpotenzial anhand der Details des Lasers. Anschließend erstellt der LSB eine Standardarbeitsanweisung (SOP), die festlegt, welche Kontrollmaßnahmen (wie zusätzliche Verriegelungen, Schulungen und Schutzbrillen) erforderlich sind.
Der LSB ist weiterhin verantwortlich für die Schulung und Unterstützung anderer Laseranwender, die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen, die Analyse möglicher Gefahren, die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die Einhaltung aller Vorschriften (einschließlich CDRH, OSHA und bundesstaatlicher Vorschriften in den USA) sowie die Überprüfung des Lasereinsatzes, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Darüber hinaus muss der LSB Schilder, Etiketten, Schutzgeräte, Einrichtungen, Geräte und Änderungen empfehlen und genehmigen, Aufzeichnungen führen, den Betrieb des Lasers genehmigen und Unfälle untersuchen, falls ein solcher auftritt. Letztlich liegt die Verantwortung für die sichere Nutzung des Lasers beim LSB.
Gefahrenanalyse
Der Laserschutzbeauftragte (LSB) muss die Gefahren analysieren, die von den Lasern ausgehen, für die er verantwortlich ist. Der LSB kann sich dabei auf Experten stützen. LaserPecker hat eine Gefahrenanalyse für den LaserPecker LP2 Plus erstellt (siehe unten), die Sie in Ihrem Lasersicherheitsprogramm verwenden können.
Standardarbeitsanweisung (SOP)
Basierend auf der Gefahrenanalyse muss der LSB eine Standardarbeitsanweisung (SOP) erstellen, die die erforderlichen Kontrollmaßnahmen zur Minimierung der Gefahren beschreibt. LaserPecker hat eine Beispiel-SOP erstellt (siehe unten), die Sie für Ihr Lasersicherheitsprogramm des LaserPecker LP2 Plus übernehmen oder anpassen können.
Über Laser und Lasersicherheit
Besonderheiten von Lasern
Laser sind eine spezielle Art von Lichtquelle. Normales Licht besteht meist aus vielen Farben, die in viele Richtungen gleichzeitig strahlen.
Laserlicht unterscheidet sich in drei Punkten:
Erstens ist Laserlicht monochromatisch – also nur eine Farbe. Diese Farbe kann sichtbar sein, wie beim schwachen roten Laser, den LaserPecker zur Fokussierung verwendet, oder unsichtbar, wie beim Hochleistungslaser im Infrarotbereich zum Schneiden und Gravieren.
Technisch wird Laserlicht als "nichtionisierende elektromagnetische Strahlung" bezeichnet, ein Begriff, der ein breites Spektrum von Sonnenlicht bis zu Radiowellen umfasst. Statt über Farbe wird die Wellenlänge angegeben. Die Wellenlänge des LaserPecker LP2 Plus Drucklasers beträgt 450 nm (blaues Licht).
Zweitens ist Laserlicht gerichtet. Es kann nahezu ohne Streuung in einem Strahl verlaufen.
Drittens ist Laserlicht kohärent. Das bedeutet, dass alle Lichtwellen synchronisiert sind.
Diese Eigenschaften ermöglichen es, den Strahl über weite Entfernungen stabil zu halten und auf einen Punkt zu fokussieren. Genau diese Fokussierbarkeit macht Laser besonders wirksam, aber auch gefährlich.
Laser-Hintergrund
Der erste Laser nutzte einen Stroboskopblitz und einen Rubin-Kristall. Das Licht des Blitzes wurde im Rubin verstärkt und erzeugte nichtionisierende Strahlung bei 694 nm. Daraus entstand das Akronym "LASER" – Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation.
Diese frühen Laser waren Festkörperlaser, da die aktiven Teile aus Kristall bestanden. Kurz darauf folgten Gaslaser, bei denen ein Gas in einem Rohr durch Strom zum Leuchten gebracht wurde und Spiegel das Licht verstärkten.
Eine der neuesten Entwicklungen sind Diodenlaser. Diese kleinen elektronischen Geräte bestehen aus Mikrochip- und LED-Technik und wandeln Strom direkt in Laserlicht um. Bekannt sind sie z. B. von Laser-Pointern.
Messgrößen
Zur Beschreibung der Wirkung eines Lasers werden vier Größen verwendet:
Joule messen Energie: 1 Joule auf 1 g Wasser erhöht die Temperatur um etwa 0,25 °C.
Watt messen Leistung: 1 Watt Licht, 1 Sekunde eingeschaltet, liefert 1 Joule Energie.
Joule pro cm² messen Strahlungsdosis: Wird das Licht auf 1 cm² fokussiert, erwärmt sich das Material stärker. Bei starker Fokussierung kann es verbrennen.
Watt pro cm² messen Bestrahlungsstärke: Die kontinuierliche Fokussierung erhöht die Energiezufuhr; bei starker Fokussierung kann Material Feuer fangen.
Lasergefahren
Laserstrahlen können Augen und Haut schädigen. (Der blaue Laser im LaserPecker LP2 Plus kann Gewebe erwärmen und Schäden verursachen.) Die Gefahr steigt bei höherer Leistung, stärkerer Fokussierung oder längerer Einwirkung.
Der Laserstrahl kann auf drei Arten auf eine Person treffen: Direktbestrahlung, spiegelnde Reflexion oder diffuse Reflexion. Bei diffuser Reflexion ist das Licht gestreut, die Gefahr geringer, aber eine Schädigung ist trotzdem möglich.
Laser-Gefahrenklassen
Die Laser werden nach der Strahlungsstärke im Normalbetrieb eingeteilt:
Klasse 1: keine Verletzungsgefahr. Klasse 1M: gleiche Einstufung, außer bei Verwendung von Vergrößerungsoptik. (Der blaue Vorschau-Laser im LaserPecker LP2 Plus ist Klasse 1.)
Klasse 2: keine Verletzungsgefahr bei weniger als 0,25 s Exposition.
Klasse 2M: gleiche Einstufung, außer bei Verwendung von Vergrößerungsoptik.
Klasse 3R: geringes Risiko für das Auge bei direkter Strahlung. Klasse 3B: gefährlich bei direkter Strahlung, jedoch normalerweise kein Risiko bei Streustrahlung.
Klasse 4: Augen- und Hautgefährdung bei direkter und gestreuter Strahlung. (Der blaue Diodenlaser im LaserPecker LP2 Plus für Materialbearbeitung ist Klasse 4.)
Laser-Vorschriften
In den USA werden Laserhersteller wie LaserPecker vom Center for Devices and Radiological Health (CDRH) reguliert und müssen 21 CFR 1040.10 und 1040.11 einhalten. In vielen anderen Ländern (außer den USA) müssen sowohl Hersteller als auch Anwender die Norm IEC 60825 beachten.
ANSI Z136.1 ist ein freiwilliger Standard, der beschreibt, wie Laser sicher verwendet werden. OSHA (ein US-Bundesgesetz, das für Arbeitsplätze, aber nicht für private Haushalte gilt) verlangt ein Sicherheitsprogramm wie im ANSI-Standard beschrieben.
Das CDRH verlangt, dass Geräte der Klasse 4 über definierte Sicherheitsfunktionen verfügen. Das Gehäuse des LaserPecker LP2 Plus verhindert den Zugriff auf überschüssige Laserstrahlung und dient als Schutzabdeckung. Sicherheitsverriegelungen deaktivieren den Laser, wenn die Schutzabdeckung geöffnet wird. Sie erhalten einen physischen Schlüssel als Hauptschlüssel des LaserPecker LP2 Plus, der den unbefugten Betrieb verhindern kann.
Je nach Land, Bundesland oder Stadt können weitere Laserregelungen gelten, die sich ändern können. Diese Informationen dienen als Hilfestellung zur Erstellung eines Sicherheitsprogramms nach ANSI Z136.1, ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung.
Nicht-Strahlungsgefahren
Ihr LaserPecker LP2 Plus weist weitere Gefahren auf. Um Risiken zu minimieren, lesen Sie bitte das Benutzerhandbuch und befolgen alle Anweisungen in der LDS-Software.
Laserbedingte Luftverunreinigungen
Bei der Bearbeitung von Materialien mit einem Laser können verschiedene Luftverunreinigungen entstehen, die gesundheitsschädlich sein können. Die Abluft muss gefiltert werden, um diese Verunreinigungen zu entfernen. Befolgen Sie das Benutzerhandbuch Ihres LaserPecker LP2 Plus, um sicherzustellen, dass die Abluft entweder ordnungsgemäß behandelt oder nach außen abgeführt wird, wo sie sich sicher verteilt.
Prozessbedingte nichtionisierende Strahlung
Die Bearbeitung von Metallen mit einem Laser kann zur Freisetzung von ultraviolettem Licht führen. Wenn Ihr LaserPecker LP2 Plus ein helles Licht erzeugt, das nicht direkt betrachtet werden kann, wenden Sie den Blick ab.
Nebenstrahlung nichtionisierender Strahlung
Das Material, das der Laser bearbeitet, kann schädliche Mengen an UV- und/oder IR-Strahlung abgeben. Der LaserPecker LP2 Plus wurde geprüft, um sicherzustellen, dass schädliche Strahlung außerhalb des Gehäuses oder durch die Schutzabdeckung hindurch nicht auftritt.
#2 LaserPecker LP2 Plus Laser-Sicherheitsprogramm
Geltungsbereich:
Dieses Programm gilt für den Betrieb des LaserPecker LP2 Plus durch den Eigentümer. Das Programm basiert auf den Richtlinien von ANSI Z136.1-2014, dem amerikanischen Nationalstandard für sicheren Lasereinsatz. Die ordnungsgemäße Umsetzung dieses Programms stellt sicher, dass Laserexpositionen stets unterhalb der maximal zulässigen Exposition (MPE) bleiben.
Laserschutzbeauftragter (LSB)
Eine als Laserschutzbeauftragter (LSB) benannte Person trägt die Verantwortung und Autorität, die Einhaltung dieses Programms sicherzustellen. Der LSB hat die Aufgabe:
- Lasergefahrenbewertungen für den LaserPecker LP2 Plus durchzuführen
- Kontrollmaßnahmen für den LaserPecker LP2 Plus festzulegen und deren Umsetzung sicherzustellen
- Verfahren, SOPs, Schutzausrüstung, Warnschilder und Kennzeichnungen zu genehmigen
- Sicherzustellen, dass alle Laseranwender eine angemessene Sicherheitsunterweisung erhalten
- Das Programm zu überwachen und die Einhaltung sicherzustellen
- Programmunterlagen zu führen
Der LSB hat die endgültige Autorität bei der Festlegung der Kontrollmaßnahmen für den LaserPecker LP2 Plus und kann alternative Maßnahmen genehmigen, wenn dies nach Ermessen des LSB angemessen ist. Der LaserPecker LP2 Plus darf nur mit Genehmigung des LSB betrieben werden. Der LSB hat die Befugnis, den Betrieb jederzeit zu beenden.
Laserklassen
Klasse 1: Lasersysteme können während des Normalbetriebs keine schädliche Strahlung erzeugen und sind von zusätzlichen Kontrollmaßnahmen ausgenommen. Klasse 1-Lasersysteme können Laser höherer Klassen enthalten, die bei deaktivierten Verriegelungen Lasergefahren darstellen. Nur autorisiertes Personal darf Klasse 1-Lasersysteme mit deaktivierten Verriegelungen bedienen. Betreiber von Klasse 1-Systemen mit eingebetteten Klasse 3B- oder Klasse 4-Lasern müssen eine Lasersicherheitsunterweisung erhalten.
Klasse 1M: Lasersysteme erzeugen unter Normalbetrieb keine gefährliche Strahlung, außer der Strahl wird mit optischen Hilfsmitteln betrachtet. Betreiber von Klasse 1M-Systemen müssen eine Lasersicherheitsunterweisung erhalten.
Klasse 2: Lasersysteme emittieren sichtbares Licht nur bis 1 mW. Normale Abneigung gegenüber hellem Licht bietet ausreichenden Schutz. Direkter Blick in den Strahl ist gefährlich. Betreiber von Klasse 2-Systemen müssen eine Lasersicherheitsunterweisung erhalten.
Klasse 2M: Lasersysteme emittieren sichtbares Licht. Die normale Abneigung gegen helles Licht bietet ausreichend Schutz für die unbewaffnete Betrachtung. Betrachtung des Strahls mit optischen Hilfsmitteln ist potenziell gefährlich. Betreiber von Klasse 2M-Systemen müssen eine Lasersicherheitsunterweisung erhalten.
Klasse 3R: Lasersysteme sind unter bestimmten Betrachtungsbedingungen potenziell gefährlich, das Risiko einer tatsächlichen Verletzung ist jedoch gering. Die Kontrollmaßnahmen für eine sichere Nutzung sind einfach. Die meisten Laserpointer fallen in diese Klasse. Betreiber von Klasse 3R-Systemen müssen eine Lasersicherheitsunterweisung erhalten. (Die meisten zuvor als Klasse 3a eingestuften Laser fallen in diese Kategorie.)
Klasse 3B: Lasersysteme können bei direkter Strahlung und spiegelnden Reflexionen (auch bei kurzzeitiger Exposition) augengefährlich sein; diffuse Reflexionen stellen normalerweise keine Gefahr dar. Sie dürfen nur von autorisierten Bedienern im Laser-Kontrollbereich betrieben werden und müssen über genehmigte Laserschulung verfügen.
Klasse 4: Lasersysteme sind bei direkter Strahlung und spiegelnden Reflexionen (auch kurzzeitig) Augen- und Hautgefährdend; diffuse Reflexionen sind normalerweise ungefährlich. Klasse 4-Lasersysteme dürfen nur von autorisierten Bedienern in laser-kontrollierten Bereichen betrieben werden. Betreiber von Klasse 4-Systemen müssen über genehmigte Laserschulung verfügen.
Schulungspflichten
Beim Betrieb unter Klasse‑1‑Bedingungen müssen alle Anwender die Sicherheitsanweisungen im Handbuch und in der LDS-Software lesen und befolgen. Beim Betrieb unter Klasse‑4‑Bedingungen ist zusätzlich eine Lasersicherheitsunterweisung erforderlich, die vom LSB vorbereitet und durchgeführt wird. Befinden sich ungeschulte Personen oder Kinder in der Nähe oder wird der LaserPecker LP2 Plus in einem öffentlichen Bereich verwendet, muss ein Lichtschutz verwendet werden.
Kontrollmaßnahmen
Die Anforderungen an den kontrollierten Bereich für den LaserPecker LP2 Plus werden vom LSB festgelegt.
Mindestanforderungen, die der LSB für den kontrollierten Bereich des LaserPecker LP2 Plus berücksichtigt, sind:
- Zugangskontrollen, um nur autorisiertem Personal oder genehmigten Beobachtern den Zutritt zum LaserPecker LP2 Plus Kontrollbereich zu erlauben. (Administrative Kontrollen sind zulässig.)
- Verfügbarkeit und Nutzung von Laserschutzbrillen gemäß SOP für den LaserPecker LP2 Plus.
- Strahlführung (Barrieren und Strahlblocker), um Lasergefährdungen innerhalb des kontrollierten Bereichs zu begrenzen.
- Schriftliche SOP für den LaserPecker LP2 Plus.
- Schulung der Bediener des LaserPecker LP2 Plus.
Richtlinie zu Schutzbrillen
Laserschutzbrillen sind beim Betrieb des LaserPecker LP2 Plus unter Klasse‑1‑Bedingungen gemäß SOP in der Regel nicht erforderlich. Der LSB legt fest, ob Schutzbrillen getragen werden müssen, genehmigt den Betrieb ohne Brille nach einer Gefährdungsbeurteilung oder delegiert diese Entscheidung.
Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter im Lasereinsatz
Mitarbeiter, die den LaserPecker LP2 Plus mit freiliegendem Strahl bedienen, müssen:
- Laser nur energisieren oder bedienen, wenn sie dazu autorisiert sind.
- Die Lasersicherheitsregeln und Arbeitsverfahren einhalten.
- Den Vorgesetzten oder LSB bei möglichen Unfällen, Verletzungen oder unsicheren Zuständen unverzüglich informieren.
Lasersicherheitsaudit
- Visuelle Inspektion auf Beschädigungen.
- Die aktuellste Version des Benutzerhandbuchs wird erneut gelesen.
- Der Laser wird eingeschaltet, und die Schutzabdeckung geöffnet, um zu prüfen, ob die Verriegelungen den Betrieb korrekt unterbrechen.
- Überprüfung des Lasersicherheitsprogramms auf Aktualität und Einhaltung.
- Dokumentation dieses Audits: ausdrucken, unterzeichnen, datieren und archivieren.
Aufzeichnungen
Der LSB führt Aufzeichnungen, die das Lasersicherheitsprogramm dokumentieren. Diese Aufzeichnungen umfassen:
- Lasergefahrenanalyseberichte für den LaserPecker LP2 Plus
- Liste der geschulten und autorisierten Bediener
- Standardarbeitsanweisungen (SOP) für den LaserPecker LP2 Plus
- Genehmigungen alternativer Kontrollmaßnahmen, falls umgesetzt
- Checkliste für das Lasersicherheitsaudit
#3 LaserPecker LP2 Plus Standardarbeitsanweisung (SOP)
Geltungsbereich:
Diese SOP gilt für den normalen Betrieb des LaserPecker LP2 Plus, wie vom Hersteller spezifiziert.
Systembeschreibung:
Halbleiter-Lasermaterialbearbeitungssystem. Klasse‑4-Lasersystem, das normalerweise unter Klasse‑1‑Bedingungen betrieben wird (ANSI Z136.1, 4.4.2.7.2.1). Wellenlänge: 450 nm Maximale Leistung: 10 W
Potenzielle Gefahren:
A. Augenrisiko durch direkten, reflektierten oder gestreuten Strahl.
B. Haut- und Brandrisiko.
C. Elektrische Gefahr im Netzteil.
D. Laserbedingte Luftverunreinigungen.
Kontrollmaßnahmen:
A. Der LSB erlaubt physischen Zugang zum Laser nur für Anwender, die in der LDS-Software registriert sind und sichere Betriebsanweisungen erhalten haben.
B. Alle Anwender des LaserPecker LP2 Plus halten sich jederzeit an das Benutzerhandbuch und alle Anweisungen in der LDS-Software.
C. Der LaserPecker LP2 Plus wird gemäß Klasse‑1‑Bedingungen betrieben (ANSI Z136.1, 4.4.2.7.2.1; siehe Gefahrenanalysebericht). Klasse‑1-Bedingungen gelten, wenn folgende Richtlinien eingehalten werden:
a. Das Lasersystem wird mit allen vom Hersteller vorgesehenen Sicherheitsfunktionen betrieben.
b. Die Schutzabdeckung ist vollständig geschlossen.
D. LaserPecker LP2 Plus darf nicht betrieben werden, wenn sich ungeschulte Personen, Kinder oder die Öffentlichkeit in der Nähe befinden, und die Schutzabdeckung nicht sicher verwendet wird.
E. Alle brennbaren Materialien, Werkzeuge und reflektierenden Oberflächen vom Strahlweg fernhalten. Strahlposition kennen und Abstand halten.
F. Arbeiten am Netzteil dürfen ausschließlich vom Hersteller durchgeführt werden.
G. Wartungsarbeiten erfolgen nur bei ausgeschaltetem Lasersystem.
Erforderliche Schulung: Unter Klasse‑1-Bedingungen lesen und befolgen alle Anwender die Sicherheitsanweisungen im Handbuch und LDS. Unter Klasse‑4-Bedingungen ist zusätzliche Lasersicherheitsunterweisung erforderlich, die vom LSB vorbereitet und durchgeführt wird.
Für medizinische Notfälle rufen Sie ____. Alle Vorfälle sind dem LSB zu melden.
Autorisierte Personen
Folgendes Personal ist berechtigt, dieses System zu bedienen:
#4 Warnschilder
Haftungsausschluss
Dieses Schulungsdokument basiert auf bestehenden, durchsuchbaren Dokumenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf 21 CFR Part 1040.10, 1040.11, ANSI Z136.1 Standard – Leitfaden zur Implementierung eines sicheren Laserprogramms, OSHA, die U.S. Occupational Safety and Health Alliance, das U.S. Laser Protocol: die Laseraufsichtsbehörden und das Center for Devices and Radiological Health sowie weitere öffentlich zugängliche Dokumente und Normen, die von den oben genannten Behörden zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments herausgegeben wurden. Die von diesen Organisationen herausgegebenen und öffentlich zugänglichen Dokumente und Normen sowie die öffentlich zugänglichen Kurse und Vorträge einiger Lasersicherheitsexperten wurden ebenfalls berücksichtigt. Das endgültige Interpretationsrecht dieses Dokuments liegt bei LaserPecker.