LX2 Laserschutzbeauftragten (LSB) Handbuch

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Einleitung

Der sichere Betrieb Ihres LaserPecker LX2 erfordert einen entsprechend geschulten Laserschutzbeauftragten (LSB). LaserPecker hat in Zusammenarbeit mit Lasersicherheitsexperten diese LaserPecker LX2 LSB-Schulungsunterlagen entwickelt, um Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Laserschutzbeauftragter zu unterstützen und einen sicheren Betrieb Ihres LaserPecker LX2 zu gewährleisten.

Die LaserPecker LX2 LSB-Schulungsunterlagen bestehen aus insgesamt vier Dokumenten.

Dokument Nr. 1: „LaserPecker LX2 LSB-Schulung“

Dieses Dokument gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt 1: „Sicherer Betrieb des LaserPecker LX2“

Beschreibt die erforderlichen Maßnahmen und Schritte zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs.

Abschnitt 2: „Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Laserschutzbeauftragten“

Erläutert Ihre Rolle und Pflichten als Laserschutzbeauftragter für den LaserPecker LX2.

Abschnitt 3: „Grundlagen zu Lasern und Lasersicherheit“

Enthält allgemeine Informationen zu Lasern, zur Lasersicherheit sowie zu relevanten laserbezogenen Vorschriften und Richtlinien.

Dokument Nr. 2: „LaserPecker LX2 Laserschutzprogramm“

Dieses Dokument stellt den Laserschutzplan dar, den Sie als Laserschutzbeauftragter für den LaserPecker LX2 übernehmen und anwenden können.

Dokument Nr. 3: „LaserPecker LX2 Standardarbeitsanweisung (SOP)“

Dieses Dokument ist eine Standardarbeitsanweisung (Standard Operating Procedure, SOP) und kann als Bestandteil des LaserPecker LX2 Laser Safety Program verwendet werden.

Dokument Nr. 4: „Warnhinweis“

Dieses Dokument bietet Ihnen zusätzliche Flexibilität zur Erweiterung Ihrer Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, den LaserPecker LX2 nicht unter Bedingungen der Laserklasse 1 zu betreiben, können diese Warnhinweise gemäß den Angaben in der SOP verwendet werden. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Sicherheitsmaßnahmen gezielt zu steuern und weiter zu optimieren.

#1 LaserPecker LX2 LSB-Schulung

Sicherer Betrieb des LaserPecker LX2

Betrieb unter Bedingungen der Laserklasse 1

Der LaserPecker LX2 ist ein Lasergerät der Klasse 1. Im Allgemeinen wird er unter sogenannten Betriebsbedingungen der Laserklasse 1 betrieben. Diese Bedingungen bedeuten, dass während des normalen Betriebs keine schädlichen Laserstrahlungswerte entstehen.

Dies bedeutet, dass bei Verwendung der nachfolgend beschriebenen Grundplatte (Base Plate) und Sockelerhöhung (Riser Base) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Laserschutzbrillen, Warnschilder oder Warnleuchten erforderlich sind.

Unabhängig davon müssen auch unter Bedingungen der Laserklasse 1 alle Personen, die den LaserPecker LX2 verwenden, das Benutzerhandbuch sowie die Anweisungen der LDS-Software vollständig lesen und befolgen.

Grundplatte

Der LX2 wird mit einer vorinstallierten Grundplatte geliefert, die den unteren Bereich des Geräts vollständig umschließt. Ist die Grundplatte installiert und werden sämtliche Anweisungen im Benutzerhandbuch sowie in der LDS-Software eingehalten, arbeitet der LX2 unter Bedingungen der Laserklasse 1. Über die im Benutzerhandbuch und in der LDS-Software beschriebenen Maßnahmen hinaus sind keine weiteren Lasersicherheitsvorkehrungen erforderlich.

Sockelerhöhung

Bei Verwendung der Sockelerhöhung ist sicherzustellen, dass die Grundplatte korrekt im vorgesehenen Steckplatz montiert ist, die vorderen und hinteren Türabdeckungen der Sockelerhöhung geschlossen sind und alle Anweisungen im Benutzerhandbuch sowie in der LDS-Software befolgt werden. Unter Einhaltung dieser Vorgaben wird der LaserPecker LX2 unter Bedingungen der Laserklasse 1 betrieben. Der Laserbetreiber hat dafür zu sorgen, dass Kinder und nicht eingewiesene Personen keinen Zugang zum LaserPecker LX2 haben.

Betrieb außerhalb der Bedingungen der Laserklasse 1

Wird der LaserPecker LX2 in Kombination mit der Sockelerhöhung und dem Zubehör Conveyor Feeder betrieben, entspricht der Betrieb nicht mehr den Bedingungen der Laserklasse 1. In diesem Fall liegt die Verantwortung für den sicheren Betrieb beim Betreiber. Die bereitgestellte SOP erlaubt keinen sicheren Betrieb unter Bedingungen der Laserklasse 4; daher muss der Laserschutzbeauftragte (LSB) eine geeignete SOP für den sicheren Betrieb erstellen. Der LSB ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Maßnahmen festzulegen sowie deren Beschreibung und Umsetzung sicherzustellen, während der Laserbediener für die Einhaltung der SOP und den sicheren Betrieb verantwortlich ist. Zu den wesentlichen Bestandteilen einer SOP für Laserklasse 4 können unter anderem gehören:

Geeignete Laserschutzbrillen

LaserPecker LX2 wird nicht mit Laserschutzbrillen geliefert. LaserPecker vertreibt geeignete Laserschutzbrillen für den Betrieb des LaserPecker LX2 unter Bedingungen der Laserklasse 4. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Statusanzeige

Nach dem Einschalten blinkt die ringförmige Statusanzeige des LX2 weiß. Ist die Netzwerkkonfiguration noch nicht eingerichtet, blinkt sie weiterhin weiß. Nach erfolgreicher Netzwerkverbindung blinkt die Anzeige blau. Leuchtet die Statusanzeige dauerhaft blau, ist der LX2 mit der LDS-Software/App verbunden. Während der Materialbearbeitung zeigt die Statusanzeige einen pulsierenden RGB-Lichteffekt an.

Sicherheitsverriegelungssystem

Ist der Deckel nicht ordnungsgemäß geschlossen, kann der Bearbeitungsvorgang nicht gestartet werden. Wird der Deckel während der Bearbeitung geöffnet, stoppt der Laser automatisch.

Not-Aus-Taste

Der LX2 ist mit einer Not-Aus-Taste ausgestattet. Durch Betätigen des Not-Aus-Schalters wird das Gerät sofort abgeschaltet, indem die Stromversorgung unterbrochen wird.

Sicherheitsschlüssel

Der LaserPecker LX2 ist mit einem Sicherheitsschlüssel ausgestattet. Um eine unbefugte Nutzung zu verhindern, kann der Sicherheitsschlüssel entfernt werden, wodurch die Bearbeitungs- und zugehörigen Funktionen gesperrt werden. Durch Einsetzen des Schlüssels werden diese Funktionen wieder freigegeben.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Laserschutzbeauftragten (LSB)

Der LSB und Ihr Laserschutzkonzept

Die Norm ANSI Z136.1-2022 enthält umfassende Sicherheitsrichtlinien für Lasersysteme. Die primäre Verantwortung für die Lasersicherheit liegt bei einer hierfür benannten Person, dem Laserschutzbeauftragten (LSB). Dieses Dokument dient dazu, Sie bei der Wahrnehmung der Funktion als LSB für einen oder mehrere LaserPecker LX2 zu unterstützen. Es stellt keine ausreichende Grundlage dar, um die Aufgaben eines LSB für andere Lasersysteme zu erfüllen.

Der LSB überprüft die Klassifizierung des Lasers. Er bestimmt das Gefährdungspotenzial auf Grundlage der spezifischen Eigenschaften des Lasers und erstellt eine Standardarbeitsanweisung (Standard Operating Procedure, SOP), in der festgelegt wird, welche Kontroll- und Schutzmaßnahmen (z. B. zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, Schulungen oder Laserschutzbrillen) anzuwenden sind.

Darüber hinaus ist der LSB verantwortlich für die Unterweisung und Schulung weiterer Laseranwender, die Sicherstellung der sicheren und regelkonformen Nutzung, die Analyse möglicher Gefährdungen, die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung sowie die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen (einschließlich nationaler und regionaler Vorschriften). Zudem überwacht und überprüft der LSB den Laserbetrieb regelmäßig, um einen sicheren Einsatz zu gewährleisten.

Zu den weiteren Aufgaben des LSB gehören die Empfehlung und Freigabe von Warnschildern, Kennzeichnungen, persönlicher Schutzausrüstung, Räumlichkeiten, Einrichtungen und technischen Änderungen, die Führung entsprechender Aufzeichnungen, die Freigabe des Betriebs von Lasersystemen sowie die Untersuchung von Unfällen, sofern solche auftreten. Der LSB trägt letztlich die Gesamtverantwortung für die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen ein Laser sicher betrieben werden darf.

Gefährdungsanalyse

Der LSB ist verpflichtet, eine Analyse der von den Lasersystemen ausgehenden Gefährdungen durchzuführen, für die er verantwortlich ist. Für die Durchführung der Gefährdungsanalyse kann der LSB bei Bedarf auf externe Fachkräfte zurückgreifen. LaserPecker hat eine Gefährdungsanalyse für den LaserPecker LX2 erstellt, die nachfolgend bereitgestellt wird und optional als Bestandteil Ihres Laserschutzprogramms verwendet werden kann.

Standardarbeitsanweisung (SOP)

Auf Grundlage der Gefährdungsanalyse hat der Laserschutzbeauftragte (LSB) eine Standardarbeitsanweisung (Standard Operating Procedure, SOP) zu erstellen, in der die erforderlichen Kontroll- und Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Gefährdungen festgelegt sind. LaserPecker hat zudem eine beispielhafte SOP erstellt (siehe unten), die Sie für Ihr Laserschutzprogramm des LaserPecker LX2 verwenden oder an Ihre spezifischen Anforderungen anpassen können.

Grundlagen zu Lasern und Lasersicherheit

Besonderheiten von Lasern

Laser stellen eine besondere Art von Lichtquelle dar. Gewöhnliches Licht besteht aus vielen unterschiedlichen Farben, die sich gleichzeitig in zahlreiche Richtungen ausbreiten. Laserlicht unterscheidet sich davon in drei wesentlichen Punkten.

Erstens ist Laserlicht monochromatisch, das heißt, es besteht aus nur einer einzigen Farbe. Diese Farbe kann sichtbar sein, wie beispielsweise der schwach leistungsstarke rote Laser, den Ihr LaserPecker LX2 zur Messung des Abstands zwischen Material und Laser Unit während des Fokussierens verwendet. Sie kann jedoch auch unsichtbar sein, wie der leistungsstarke infrarote Laserstrahl, den der LaserPecker LX2 zum Schneiden und Gravieren von Materialien einsetzt.

In der technischen Fachsprache werden Laser als Erzeuger „nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung“ beschrieben. Dies ist eine übergeordnete Kategorie, die ein breites Spektrum umfasst, von Sonnenlicht bis hin zu Radiowellen. Anstelle der Bezeichnung nach Farben wird hierbei der Begriff „Wellenlänge“ verwendet. Die Wellenlänge des schwach leistungsstarken roten Fadenkreuzlasers des LaserPecker LX2 beträgt 650 Nanometer und entspricht rotem Licht. Die Wellenlänge des leistungsstarken Arbeitslasers beträgt 455 Nanometer und liegt im blauen Spektralbereich.

Der zweite Unterschied zwischen Laserlicht und gewöhnlichem Licht besteht darin, dass Laserlicht stark gerichtet ist. Das bedeutet, dass es in Form eines nahezu parallelen Strahls über eine längere Strecke geradlinig geführt werden kann, ohne sich wesentlich aufzuweiten.

Der dritte Unterschied besteht in der Kohärenz des Laserlichts. Dies bedeutet, dass die einzelnen Lichtwellen phasengleich sind und synchron schwingen.

Es ist äußerst schwierig, Licht ohne nennenswerte Streuung geradlinig auszubreiten. Sind die Wellen nicht ausgerichtet oder liegt eine Mischung aus verschiedenen Farben und Ausbreitungsrichtungen vor, weitet sich der Lichtstrahl aus. Laserlicht hingegen bleibt über große Entfernungen hinweg gebündelt und kann – was besonders relevant ist – auf einen sehr kleinen Punkt fokussiert werden.

Die besondere Wirksamkeit, aber auch die potenzielle Gefährdung von Lasern im Vergleich zu gewöhnlichen Lichtquellen ergibt sich vor allem aus dieser Fähigkeit zur starken Fokussierung.

Grundlagen der Lasertechnologie

Der erste funktionsfähige Laser verwendete ein Blitzlicht und einen Rubinkristall. Das Licht des Blitzes wurde im Rubinkristall verstärkt und regte diesen zur Emission nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung mit einer Wellenlänge von 694 Nanometern an. Aus diesem Experiment leitet sich auch das Akronym „LASER“ ab, das für „Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation“ steht.

Diese ersten Lasersysteme wurden als Festkörperlaser bezeichnet, da die aktiven Medien aus festen Kristallen bestanden. Kurz nach der Entwicklung der Festkörperlaser folgten Gaslaser, die in ihrem Erscheinungsbild an Neonröhren erinnern. Durch elektrische Anregung beginnt das Gas in einer Röhre zu leuchten; speziell abgestimmte Spiegel verstärken das Licht, sodass ein Laserstrahl austritt.

Eine der jüngeren Entwicklungen in der Lasertechnologie ist der Diodenlaser. Diodenlaser sind kompakte elektronische Bauelemente, die aus Halbleiterchips und LED-ähnlichen Strukturen bestehen. Sie wandeln elektrische Energie direkt in Laserlicht um. Ein bekanntes Anwendungsbeispiel ist der Laserpointer.

Messgrößen

Zur Beschreibung der Wirkung eines Lasers werden vier grundlegende physikalische Messgrößen herangezogen.

Joule (Energie): Wird ein Gramm Wasser so lange bestrahlt, bis es eine Energie von 1 Joule aufnimmt, erhöht sich seine Temperatur um etwa ein Viertel Grad Celsius.

Watt (Leistung): Wird eine Lichtquelle mit einer Leistung von 1 Watt für die Dauer von einer Sekunde betrieben, so gibt sie in dieser Zeit eine Energie von 1 Joule ab.

Joule pro Quadratzentimeter (Strahlungsenergie bzw. Bestrahlungsdosis): Wird diese Leistung auf eine Fläche von einem Quadratzentimeter fokussiert und für eine Sekunde eingestrahlt, verteilt sich die Energie über diese Fläche und führt zu einer leichten Erwärmung. Wird die gleiche Energie jedoch auf eine hundertmal kleinere Fläche fokussiert, kann das Material ansengen oder sich verfärben.

Watt pro Quadratzentimeter (Bestrahlungsstärke): Wird die Bestrahlung fortgesetzt, addiert sich die eingetragene Energie mit der Zeit. Bei einer Bestrahlung über einen Quadratzentimeter erfolgt eine langsame Erwärmung; bei einer starken Fokussierung auf eine sehr kleine Fläche kann das Material hingegen entzünden.

Laserbedingte Gefährdungen

Laserstrahlen können gefährlich sein, da die vom Laser abgegebene Energie Augen und Haut schädigen kann. Werden der infrarote Laser oder der blaue Arbeitslaser des LaserPecker LX2 auf biologisches Gewebe gerichtet, führt dies zu einer Erwärmung des Gewebes, wodurch sowohl Augen- als auch Hautschäden entstehen können. Das Risiko steigt mit zunehmender Laserleistung, stärkerer Fokussierung oder längerer Einwirkdauer auf eine Stelle. Diese Faktoren werden daher bei der sicherheitstechnischen Bewertung berücksichtigt.

Der Laserstrahl kann eine Person auf drei Arten treffen. Erstens kann der Laserstrahl direkt auf eine Person gerichtet sein. Zweitens kann der Strahl durch eine spiegelnde Reflexion (spekulare Reflexion) in Richtung einer Person abgelenkt werden. Drittens kann es zu einer diffusen Reflexion kommen, bei der der Laser auf eine nicht spiegelnde Oberfläche trifft und das Licht in viele Richtungen gestreut wird. Aufgrund dieser Streuung ist die diffuse Reflexion in der Regel weniger gefährlich als direkte oder spiegelnde Reflexionen; dennoch kann die verbleibende Intensität ausreichen, um Schäden zu verursachen.

Laserklassen

Laser werden entsprechend dem Ausmaß der Strahlung klassifiziert, dem Anwender während des normalen Betriebs ausgesetzt sein können.

Laser der Klasse 1 sind unter normalen Betriebsbedingungen nicht in der Lage, Verletzungen zu verursachen. Laser der Klasse 1M weisen die gleichen Eigenschaften auf, sofern keine vergrößernden optischen Hilfsmittel verwendet werden. (Der rote Fadenkreuzlaser des LaserPecker LX2 ist ein Laser der Klasse 1.)

Laser der Klasse 2 sind innerhalb einer Einwirkdauer von weniger als 0,25 Sekunden nicht geeignet, Verletzungen zu verursachen. Laser der Klasse 2M unterliegen den gleichen Einschränkungen, sofern keine vergrößernden optischen Hilfsmittel eingesetzt werden.

Laser der Klasse 3R gelten als grenzwertig gefährlich, wenn der Strahl direkt in das Auge gelangt. Laser der Klasse 3B sind gefährlich bei direkter Bestrahlung des Auges, stellen jedoch in der Regel kein Augenrisiko dar, wenn der Strahl nur gestreut auftritt.

Laser der Klasse 4 stellen sowohl bei direkter als auch bei gestreuter Exposition eine Gefahr für Augen und Haut dar. Der LaserPecker LX2 ist als Laser der Klasse 1 klassifiziert. Wird er in Kombination mit der Sockelerhöhung und dem Zubehör Conveyor Feeder betrieben, erfolgt der Betrieb unter Bedingungen der Laserklasse 4.

Laser-Vorschriften

In den USA unterliegen Laserhersteller wie LaserPecker der Regulierung durch das Center for Devices and Radiological Health (CDRH) und müssen die Bundesgesetze 21 CFR 1040.10 und 1040.11 einhalten. In vielen anderen Ländern (außerhalb der USA) sind sowohl Laserhersteller als auch Laseranwender verpflichtet, die Norm IEC 60825 zu beachten.

Die Norm ANSI Z136.1 ist eine freiwillige Richtlinie, die beschreibt, wie Laser sicher betrieben werden. OSHA (ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das für Arbeitsplätze, nicht jedoch für private Haushalte gilt) erfordert ein Sicherheitsprogramm entsprechend der ANSI-Richtlinie.

Je nach Land, Bundesstaat oder Stadt können weitere Vorschriften für Laser gelten, die sich zudem ändern können. Diese Informationen dienen der Unterstützung beim Aufbau eines Sicherheitsprogramms gemäß ANSI Z136.1, stellen jedoch keine rechtliche Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dar.

Nichtstrahlungsbedingte Gefährdungen

Ihr LaserPecker LX2 weist weitere potenzielle Gefährdungen auf. Zur Minimierung der Risiken lesen Sie bitte das Benutzerhandbuch und befolgen alle Anweisungen der LDS-Software.

Laserbedingte Luftkontaminationen

Bei der Bearbeitung von Materialien mit einem Laser können verschiedene Luftverunreinigungen entstehen, die gesundheitsschädlich sein können. Die Luft muss gefiltert werden, um diese Schadstoffe zu entfernen. Befolgen Sie das Benutzerhandbuch Ihres LaserPecker LX2, um sicherzustellen, dass alle Abluft korrekt behandelt oder ins Freie geleitet wird, wo sie sicher zerstreut werden kann.

Nichtionisierende Strahlung während der Bearbeitung

Die Bearbeitung von Metallen mit einem Laser kann zur Emission von ultraviolettem Licht führen. Erzeugt Ihr LaserPecker LX2 ein sehr helles Licht, das nicht komfortabel betrachtet werden kann, wenden Sie den Blick ab.

Sekundäre nichtionisierende Strahlung

Das Material, das den Laserstrahl erzeugt, kann schädliche Mengen an UV- und/oder IR-Licht emittieren. Der LaserPecker LX2 wurde getestet, um sicherzustellen, dass außerhalb des Gehäuses oder durch das Filterfenster im oberen Deckel keine gefährlichen Strahlungswerte auftreten.

#2 LaserPecker LX2 Laserschutzprogramm

Anwendungsbereich:

Dieses Programm gilt für den LaserPecker LX2, der vom Besitzer des LaserPecker LX2 betrieben wird. Es basiert auf den Empfehlungen der Norm ANSI Z136.1-2014, dem American National Standard für den sicheren Einsatz von Lasern. Die korrekte Umsetzung dieses Programms stellt sicher, dass Laserexpositionen stets unterhalb der maximal zulässigen Expositionsgrenzen (MPE) bleiben.

Laserschutzbeauftragter (LSB)

Eine als Laserschutzbeauftragter (LSB) benannte Person trägt die Verantwortung und hat die Befugnis, die Einhaltung dieses Programms sicherzustellen. Der LSB hat insbesondere:

  1. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für den LaserPecker LX2
  2. Festlegung von Kontrollmaßnahmen für den LaserPecker LX2 und Sicherstellung der Umsetzung
  3. Freigabe von Verfahren, SOPs, Schutzausrüstung, Warnschildern und Kennzeichnungen
  4. Sicherstellung, dass alle Laseranwender eine angemessene Sicherheitseinweisung erhalten
  5. Überwachung des Programms und Sicherstellung der Einhaltung
  6. Führung und Pflege der Programmunterlagen

Der LSB hat die endgültige Entscheidungsbefugnis über die Kontrollmaßnahmen für den LaserPecker LX2 und kann bei Bedarf alternative Maßnahmen genehmigen, sofern diese nach fachlichem Ermessen des LSB angemessen sind. Der LaserPecker LX2 darf nur mit Genehmigung des LSB betrieben werden. Der LSB ist befugt, den Laserbetrieb jederzeit zu unterbrechen.

Laserklassen

Klasse 1: Lasersysteme dieser Klasse können unter normalen Betriebsbedingungen keine schädlichen Strahlungswerte erzeugen und sind von zusätzlichen Kontrollmaßnahmen befreit. Klasse-1-Lasersysteme können eingebettete höherklassige Laser enthalten und Gefährdungen erzeugen, wenn Sicherheitseinrichtungen (Interlocks) umgangen werden. Nur autorisiertes Personal darf Klasse-1-Lasersysteme mit umgangenem Interlock betreiben. Betreiber von Klasse-1-Systemen mit eingebetteten Klasse-3B- oder Klasse-4-Lasern müssen eine Sicherheitseinweisung erhalten.

Klasse 1M: Lasersysteme dieser Klasse erzeugen unter normalen Bedingungen keine gefährliche Strahlung, es sei denn, der Strahl wird mit optischen Hilfsmitteln betrachtet. Betreiber von Klasse-1M-Systemen müssen eine Sicherheitseinweisung erhalten.

Klasse 2: Lasersysteme dieser Klasse emittieren sichtbares Licht mit einer Leistung von ≤1 milliwatt. Die natürliche Augenabwehrreaktion auf helles Licht bietet ausreichenden Schutz. Direkter Blick in den Strahl ist gefährlich. Betreiber von Klasse-2-Lasersystemen müssen eine Sicherheitseinweisung erhalten.

Klasse 2M: Lasersysteme emittieren sichtbares Licht. Für das bloße Auge bietet die natürliche Abwehrreaktion ausreichenden Schutz. Die Betrachtung des Strahls mit optischen Hilfsmitteln kann jedoch gefährlich sein. Betreiber von Klasse-2M-Systemen müssen eine Sicherheitseinweisung erhalten.

Klasse 3R: Lasersysteme dieser Klasse sind unter bestimmten Betrachtungsbedingungen potenziell gefährlich, das Risiko tatsächlicher Verletzungen ist jedoch gering, und die Kontrollmaßnahmen zur sicheren Nutzung sind einfach umsetzbar. Die meisten Laserpointer fallen in diese Klasse. Betreiber von Klasse-3R-Systemen müssen eine Sicherheitseinweisung erhalten. (Frühere Klasse-3a-Laser fallen größtenteils in diese Kategorie.)

Klasse 3B: Strahlung kann für Augen bei direkter Bestrahlung oder spekularer Reflexion gefährlich sein, diffuse Reflexionen stellen normalerweise kein Risiko dar. Betrieb nur durch autorisierte Personen innerhalb der Laser-Kontrollzone. Genehmigte Laserschutzschulung erforderlich.

Klasse 4: Strahlung stellt sowohl bei direkter Bestrahlung als auch bei spekularer Reflexion ein Augen- und Hautrisiko dar, diffuse Reflexionen sind meist unkritisch. Betrieb nur durch autorisierte Personen innerhalb einer Laser-Kontrollzone. Genehmigte Laserschutzschulung erforderlich.

Schulungspflichten

Bei Betrieb unter Bedingungen der Klasse 1 müssen alle Anwender die Sicherheitsanweisungen im Handbuch und in der LDS-Software lesen und befolgen. Beim Betrieb unter Klasse-4-Bedingungen ist eine zusätzliche Laserschutzschulung erforderlich, die vom LSB vorbereitet und durchgeführt wird. Befinden sich unbeteiligte Personen oder Kinder in der Nähe oder wird der LaserPecker LX2 an einem öffentlichen Ort mit potenziell ungeschultem Personal verwendet, ist ein Schutzschild zu verwenden.

Kontrollmaßnahmen

Die Anforderungen für den LaserPecker LX2 Kontrollbereich werden durch den LSB festgelegt.

Die vom LSB festgelegten Mindestanforderungen für den Kontrollbereich des LaserPecker LX2 sind:

  1. Zugangskontrollen am Eingang, die nur autorisierten Personen oder genehmigten Beobachtern das Betreten des Kontrollbereichs des LaserPecker LX2 gestatten. (Administrative Maßnahmen sind zulässig.)
  2. Bereitstellung und Nutzung von Laserschutzbrillen gemäß SOP für den LaserPecker LX2.
  3. Strahlkontrolle (Barrieren und Strahlblocker), um Lasergefährdungen innerhalb des Kontrollbereichs zu begrenzen.
  4. Dokumentierte SOP für den LaserPecker LX2.
  5. Schulung der Betreiber des LaserPecker LX2.

Richtlinie für Schutzbrillen

Für den Betrieb des LaserPecker LX2 unter Bedingungen der Klasse 1 ist das Tragen von Laserschutzbrillen gemäß SOP in der Regel nicht erforderlich. Der LSB legt anhand einer Gefährdungsbeurteilung fest, ob Schutzbrillen notwendig sind, oder genehmigt den Betrieb ohne Brille. Der LSB kann diese Verantwortung auch delegieren.

Pflichten von Mitarbeitern im Laserbetrieb

Mitarbeiter, die mit dem LaserPecker LX2 arbeiten und dabei der Laserstrahl offen liegt, müssen:

  1. Laser nur einschalten oder bedienen, wenn hierzu autorisiert.
  2. Die Lasersicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen einhalten.
  3. Den Vorgesetzten oder den LSB im Falle eines potenziellen Unfalls, einer Verletzung oder vermuteten unsicheren Bedingung informieren.

Lasersicherheitsaudit

  1. Visuelle Überprüfung auf Beschädigungen.
  2. Aktuellste Version des Benutzerhandbuchs erneut durchlesen.
  3. Laser einschalten und Gehäuse öffnen, um zu prüfen, dass die Interlocks den Betrieb korrekt unterbrechen.
  4. Überprüfung des Laserschutzprogramms auf Aktualität und Konformität.
  5. Dokumentation des Audits erstellen, ausdrucken, unterschreiben, datieren und archivieren.

Dokumentation

Der LSB führt Aufzeichnungen, die das Laserschutzprogramm dokumentieren. Diese Aufzeichnungen umfassen:

  1. Gefährdungsanalysen für den LaserPecker LX2
  2. Liste der Betreiber, die geschult und berechtigt sind, den LaserPecker LX2 zu bedienen
  3. Standardarbeitsanweisungen (SOP) für den LaserPecker LX2
  4. Genehmigungen alternativer Laserkontrollmaßnahmen, falls implementiert
  5. Checkliste für Lasersicherheitsaudits

#3 LaserPecker LX2 Standardarbeitsanweisung (SOP)

Geltungsbereich:

Diese SOP gilt für den normalen Betrieb des LaserPecker LX2 Lasers, wie vom Hersteller vorgesehen.

Systembeschreibung: Halbleiter-Laser-Materialbearbeitungssystem

Laserleistung 2 W 20 W 40 W
Wellenlänge 1064 nm 455 nm 455 nm
Maximale Leistung 2 W 20 W 40 W

Potenzielle Gefahren

A. Augenverletzungsgefahr durch den direkten, reflektierten oder gestreuten Laserstrahl.

B. Haut- und Brandgefahr.

C. Elektrische Gefährdung im Inneren des Netzteils.

D. Laser-induzierte Luftverunreinigungen (LGACs).

Schutzmaßnahmen

A. Der LSB erlaubt den physischen Zugang zum Laser nur für Benutzer, die in der LDS-Software registriert sind und damit die Anweisungen für den sicheren Betrieb erhalten haben.

B. Alle Benutzer des LaserPecker LX2 Lasers halten jederzeit das Benutzerhandbuch und alle Anweisungen der LDS-Software ein.

C. Der LaserPecker LX2 Laser wird unter Class‑1‑Bedingungen gemäß ANSI Z136.1, 4.4.2.7.2.1 betrieben (siehe Hazard-Analysis-Report). Class‑1‑Bedingungen gelten als erfüllt, wenn folgende Richtlinien eingehalten werden:

a. Das Lasersystem wird mit allen vom Hersteller vorgesehenen Sicherheitsfunktionen voll funktionsfähig betrieben.
b. Beim Bearbeiten von Material ohne Grundplatte wird die Sockelerhöhung verwendet.

D. Tragen von Schutzbrillen bei Verwendung der Sockelerhöhung und des Förderbandzubehörs.

E. Alle brennbaren Materialien, Werkzeuge und reflektierenden Oberflächen vom Strahlweg fernhalten. Den Strahlverlauf kennen und Abstand halten.

F. Arbeiten am Netzteil dürfen ausschließlich vom Hersteller durchgeführt werden, ohne Ausnahmen.

G. Wartungsarbeiten erfolgen nur bei abgeschaltetem Lasersystem.

H. Im normalen Betrieb entfernt das Abluftsystem LGACs, sodass keine gefährlichen oder reizenden Konzentrationen auftreten.

Erforderliche Schulung: Bei Betrieb unter Class‑1‑Bedingungen lesen und befolgen alle Benutzer die Sicherheitsanweisungen im Handbuch und in der LDS-Software. Bei Betrieb unter Class‑4‑Bedingungen ist eine zusätzliche Lasersicherheits-Schulung erforderlich, die vom LSB vorbereitet und durchgeführt wird.

Im Notfall medizinische Hilfe unter ____ anrufen. Alle Vorfälle dem LSB melden.

Autorisierte Personen

Folgendes Personal ist berechtigt, dieses System zu bedienen:

Durch Ankreuzen dieses Feldes oder das Lesen dieses LSB-Dokuments wird davon ausgegangen, dass Sie qualifiziert oder autorisiert sind.

#4 Warnhinweis

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Haftungsausschluss

Dieses Schulungsdokument basiert auf bereits vorhandenen, durchsuchbaren Dokumenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf 21 CFR Part 1040.10, 1040.11, ANSI Z136.1 Standard – Leitfaden zur Implementierung eines sicheren Lasersicherheitsprogramms, OSHA, der U.S. Occupational Safety and Health Alliance, das US-Laserprotokoll: die Laserregulierungsbehörden und das Center for Devices and Radiological Health sowie andere öffentlich zugängliche Dokumente und Normen dieser Organisationen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments. Die von diesen Organisationen herausgegebenen Dokumente und Normen, die öffentlich zugänglich sind, sowie die Kurse und Präsentationen einiger Lasersicherheitsexperten aus öffentlich zugänglichen Quellen wurden ebenfalls berücksichtigt. Das endgültige Auslegungsrecht dieses Dokuments liegt bei LaserPecker.

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